Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Ziesack Umwelttechnik Boswil vom Januar 2014

1. Geltung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Ziesack Umwelttechnik schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Ziesack Umwelttechnik kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Ziesack Umwelttechnik zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. ZIESACK UMWELTTECHNIK nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein).

3. Produkteangebot
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Katalogpreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) unverpackt, unfranko ab Lager Boswil. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

5. Lieferbedingungen
Die bestellten Produkte können nur an eine Adresse in der Schweiz versandt werden. Soweit an Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferung der Ware erfolgt (ab Laderampe) auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Schadensregulierung erfolgt bei äusserlich sichtbarer Beschädigung der bestellten Ware nur gegen eine Bescheinigung des jeweiligen Frachtführers.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ziesack Umwelttechnik. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Ziesack Umwelttechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.

7. Mängelgewährleistung und Haftung
Ziesack Umwelttechnik verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Für alle im Katalog angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ein längerer Garantiezeitraum ausdrücklich angegeben ist. Produkte werden kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel vom Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet wird. Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Ziesack Umwelttechnik Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Ziesack Umwelttechnik nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

8. Geistiges Eigentum
Ziesack Umwelttechnik behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Graphik auf ihrer Webseite alle Rechte vor. Das Kopieren oder jedwelche andere Reproduktion, der gesamten Webseite bzw. von Teilen dieser Webseite wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei Ziesack Umwelttechnik aufzugeben. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Ziesack Umwelttechnik die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Ziesack Umwelttechnik.

9. Datenschutz
Ziesack Umwelttechnik versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für dieselbe genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Boswil.

11. Schlussbestimmungen
Beim Verkauf der im Printkatalog sowie im Online Shop von Ziesack Umwelttechnik spezifizierten Waren gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im übrigen behält sich Ziesack Umwelttechnik jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.